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Verhinderungspflege in Münster durch unser erfahrenes Team

Viele Angehörige sind besorgt, wenn die Eltern alt und einsam werden. Nicht immer reicht die Zeit, sich so zu kümmern, wie man es selbst gern möchte.

Hier kommen wir ins Spiel!

Wir bieten: 

  • Orientierungs- und Krisengespräche für Angehörige
  • Wir springen für Sie ein, wenn Sie als pflegender Angehöriger Entlastung im Alltag oder Urlaub brauchen (Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI)
  • Wir springen für Sie ein, wenn Ihnen die Zeit fehlt, Ihre Eltern im Seniorenheim regelmäßig zu besuchen und beschäftigen uns sinnvoll mit ihnen (Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, gemeinsames Singen, Begleitung zum Arzt, …)
  • Nachtwachen
  • Trauer-/Sterbebegleitung
  • Die Koordination verschiedener Stellen mit dem Ziel der längst möglichen Versorgung zu Hause

Umwandlungsanspruch

Die gesetzliche Grundlage für den Umwandlungsanspruch (auch Umwidmungsanspruch genannt) ist § 45a Absatz 4 SGB XI. Sie können umgewandelte Sachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen – also etwa für stundenweise Betreuung / Alltagsbetreuung oder Haushaltshilfe.

Unter diesen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Verhinderungspflege

Für die Bewilligung der Verhinderungspflege muss die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate lang im eigenen Zuhause von einem eingetragenen Angehörigen versorgt worden sein. Außerdem muss die private Pflegeperson Pflegegeld beziehen. Beachten Sie, dass die Bedingungen für nahe und entfernte pflegende Verwandte im Leistungskatalog der Pflegeversicherung geregelt sind. Darüber hinaus ist mindestens ein Pflegegrad 2 nötig.

Dauer und Kosten für die Verhinderungspflege

Die Pflegekasse zahlt jährlich bis zu 1.774 € für die Verhinderungspflege. Übernommen werden die Kosten für maximal sechs Wochen im Jahr.

Zum ersten Januar 2022 wurde der Leistungsbeitrag für die Kurzzeitpflege um 10 % erhöht.

Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege (FAQ)

Wie lange kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für maximal sechs Wochen im Jahr. Dafür muss die pflegebedürftige Person im Vorfeld sechs Wochen zu Hause gepflegt worden sein.

Ist die Verhinderungspflege steuerpflichtig?

Wenn die Kosten für die Verhinderungspflege die Höhe des monatlichen Pflegegeldes überschreiten, sind diese Einnahmen steuerpflichtig.

Wie hoch sind die Kosten für die Verhinderungspflege?

Pro Jahr zahlt die Pflegekasse bis zu 1.774 € für Kosten, die durch die Verhinderungspflege entstehen. Voraussetzung ist, dass diese von professionellen Pflegekräften geleistet wird, die nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind und nicht im selben Haushalt leben.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?

Für die Bewilligung muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem muss die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate lang von einer privaten Pflegeperson – in der Regel Angehörige – gepflegt worden sein.

Wir beraten Sie gerne ausführlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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