Pflegegrad 2 bei erheblichen Beeinträchtigungen – das Wichtigste auf einen Blick
Ihr Seniorendienst informiert.
Die Pflegekasse erteilt den Pflegegrad 2, wenn erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen und daher in einigen Bereichen des alltäglichen Lebens eine Unterstützung nötig ist. Bei diesem Pflegegrad liegen schwere motorische Beeinträchtigungen, etwa nach einem Schlaganfall oder aufgrund Multipler Sklerose, vor. Ob der Pflegegrad 2 bewilligt wird, entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK).
Diese Leistungen umfasst der Pflegegrad 2
Haben Sie den Pflegegrad 2 erhalten, haben Sie Anspruch auf:
- Pflegegeld in Höhe von monatlich 316 € bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistungen in Höhe von 724 € pro Monat für die Versorgung durch einen Pflegedienst
- Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Leistungen in Höhe von 689 € monatlich
- sowie maximal 1.774 Zuschuss für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege für höchstens vier Wochen im Jahr.
- Für die stationäre Versorgung im Pflegeheim werden 770 € monatlich gezahlt. Hinzu kommt der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €, der für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden kann.
- monatlich bis zu 40 € für bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Zuschüsse zum Hausnotruf
- sowie medizinische Hilfsmittel für Senioren und Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog gelistet sind
- Die altersgerechte Wohnraumanpassung, zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder einer ebenerdigen Dusche, werden mit bis zu 4.000 € pro Gesamtmaßnahme gefördert.
- Ziehen Sie in eine betreute Wohngruppe oder eine Senioren-WG ein, erhalten Sie 2.500 € Gründungszuschuss (bei maximal vier Bewohnern) und 214 € monatlich für die Beschäftigung einer Organisationskraft.
Außerdem stehen Ihnen mit Pflegegrad 2 Beratungen zu, um die aktuelle Pflegesituation zu besprechen und gegebenenfalls zu optimieren. Die Kosten für die regelmäßige, verpflichtende Pflegeberatung übernimmt die Pflegekasse ebenfalls. Pflegende Angehörigen haben das Recht, kostenlose Pflegekurse zu besuchen.
Widerspruch gegen den Pflegegrad 2 einlegen
Sie haben grundsätzlich das Recht, gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dieser ist innerhalb von vier Wochen schriftlich bei der Pflegekasse einzureichen.
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