Pflegekosten – was erwartet Sie und Ihre Angehörigen?
Zuschüsse aus der Pflegekasse und Eigenanteil.
Werden Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig, taucht schnell das Thema Pflegekosten auf. Wer muss zahlen und wie viel? Unser Seniorendienst informiert Sie im Folgenden ausführlich.
Allgemeines zu den Pflegekosten
Je nach Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse die Ausgaben mit monatlichen oder einmaligen Zahlungen. Die verbleibenden Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Falls dieser nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, sind die Kinder und Enkel zahlungspflichtig – unter der Voraussetzung, dass sie über ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 100.000 € verfügen. Können auch die Angehörigen die Pflegekosten nicht übernehmen, leistet unter Umständen das Sozialamt Unterstützung.
Kosten für die häusliche Pflege
Wenn Sie zu Hause von einem professionellen Pflegedienst versorgt werden, bestehen die Kosten aus Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftlicher Versorgung und Freizeitaktivitäten. Generell richtet sich die Höhe der Ausgaben nach dem individuellen Pflegeaufwand beziehungsweise den mit dem Pflegedienst vertraglich vereinbaren Leistungen.
Diese Pflegekosten fallen an
Die Kosten für die Pflege setzen sich je nach Ausprägung der Pflegebedürftigkeit aus häuslicher, teilstationärer und stationärer Pflege, Kosten für Hilfsmittel und Medikamente, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Krankenhausaufenthalte, Umzug in ein betreutes Wohnen oder eine Senioren-WG sowie den barrierefreien Wohnraumumbau zusammen.
Kosten für die stationäre Pflege
Bei einem Umzug in ein Pflegeheim fallen jeden Monat Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungskosten an. Von den Pflegekosten sind die Zuschüsse der Pflegekasse je nach Pflegegrad abzuziehen. Den verbleibenden Betrag müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen.
Übersicht Kostenübernahme
Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die Grundpflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Sie selbst bezahlen. Eventuelle Zusatzleistungen sind vertraglich festzuhalten.
Leistungen beanspruchen
Damit Sie Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen können, ist zuvor ein Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads zu stellen. Nach einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird die zuständige Pflegekasse Ihnen einen Bescheid bezüglich des Pflegegrads schicken. Sind Sie mit der Entscheidung unzufrieden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Fragen? Unser Pflegeteam berät Sie gerne!